UBI Prüfung Nürnberg
UKW-Sprechfunkzeugnis für den Binnenschifffahrtsfunk UBI. Wir schulen Sie für das UBI-Zeugnis.
Kleiner Aufwand – großer Nutzen
Seit dem 1. Januar 2003 gilt ebenfalls die neue Binnenschifffahrt-Sprechfunkverordnung mit den Bestimmungen für den Erwerb des UBI Sprechfunkzeugnis BinnenschifffahrtUKW-Sprechfunkzeugnisses für den Binnenschifffahrtsfunk (UBI).
Das UBI berechtigt zur Teilnahme am Binnenschifffahrtsfunk. Zuständige Behörde für den Erwerb des UBI ist die Fachstelle der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung für Verkehrstechniken (FVT) in Koblenz, Weinbergstr. 11-13, 57070 Koblenz. Dieses Funkzeugnis kann bei den Prüfungsausschüssen des FVT und bei denen der o.g. Verbände erworben werden.
Das UBI berechtigt zur Teilnahme am Binnenschifffahrtsfunk. Zuständige Behörde für den Erwerb des UBI ist die Fachstelle der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung für Verkehrstechniken (FVT) in Koblenz, Weinbergstr. 11-13, 57070 Koblenz. Dieses Funkzeugnis kann bei den Prüfungsausschüssen des FVT und bei denen der o.g. Verbände erworben werden.
Geltungsbereich: Binnenfunk
Kursinhalt – UBI:
Gerätekunde, Vorschriften für den Funkdienst, Seenot-, Dringlichkeits-, Sicherheits- und Routinegespräche, Buchstabieralphabet, Übungen am Funkgerät, praktische Verkehrsabwicklung auf UKW, Aufnehmen und Abgeben von Funksprüchen in deutscher Sprache.
Während des Kurses erlangt jeder Teilnehmer anhand von praktischen Übungen die notwendige Routine an unseren beiden vom DSV zugelassenen Funkanlagen
UBI-Prüfung: Zulassungs-Voraussetzung
- Mindestalter: 15 Jahre
- Einverständniserklärung der Eltern bei Jugendlichen unter 18 Jahren
- Antrag auf Zulassung
- Ein Passbild (ggf 2 Passbilder für UBI+SRC)
- unbeglaubigte Kopie des Funkbetriebszeugnisses GOC, LRC, ROC, UBZ oder SRC
- Die Unterlagen müssen komplett 14 Tage vor der Prüfung unter Angabe eines verbindlichen Prüfungstermins beim Prüfungsausschuss vorliegen.
Inhaber „alter“ UKW-Sprechfunkzeugnisse für den Seefunkdienst können weiterhin uneingeschränkt am Binnenschifffahrtsfunk teilnehmen. Eine Umschreibung ist nicht erforderlich.