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Fachkundenachweis FKN (kleiner Pyroschein) Nürnberg

Geltungsbereich: Raketen

Nahezu alle seegängigen Boote sind mit pyrotechnischen Seenotsignalmitteln (einer Signalpistole mit Munition, Signalraketen, Handfackeln, Rauchsignalen) ausgerüstet. Während Handfackeln und Rauchsignale ohne besondere Einschränkungen erworben werden dürfen, ist der Erwerb, die Verbringung und die häusliche Lagerung einer Signalpistole oder von Signalraketen nur gestattet, wenn ein Sachkundenachweis nach dem Waffengesetz und Fachkundenachweis nach dem Sprengstoffgesetz vorgelegt werden kann.
Zum Kauf einer Signalpistole benötigt man sogar eine Waffenbesitzkarte. Der Nachweis wird im Yachtsport als Pyroschein bezeichnet, obwohl früher nur ein Stempel in den Sbf See, SKS, SSS oder SHS eingetragen wurde (der sog. Befreiungsvermerk). Es gibt jetzt ein eigenständiges Zertifikat.
Der Besuch eines Kurses ist nicht vorgeschrieben. Trotzdem können wichtige praktische Erfahrungen im Umgang mit pyrotechnischen Signalmitteln nur bei einer Vorführung und Übung gemacht werden.

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Zulassungsvoraussetzungen

  • Mindestalter 16 Jahre
  • Einverständniserklärung der Eltern bei Jugendlichen unter 18 Jahren
  • Antragsformular zur Zulassung
  • Ein Passbild

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